Was bedeutet Psychotherapie?
Was ist mit einer Sprechstunde gemeint? Der erste Kontakt findet meistens im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde statt, die 25 oder 50 Minuten dauert. Hier kann eine erste Verdachtsdiagnose gestellt werden und es wird besprochen, ob Anlass für eine Psychotherapie oder andere Hilfeformen besteht (wie Jugendhilfe, Logotherapie etc.).
Welche Therapieformen gibt es? In dringenden Fällen kann nach den Sprechstunden direkt mit einer Akuttherapie begonnen werden. In anderen Fällen wird zunächst genau geschaut, um welche Probleme es sich handelt bzw. welche Ziele mit einer Therapie erreicht werden sollen. Hierfür sind probatorische Sitzungen gedacht. Gemeinsam kann dann der Antrag auf Kurzzeittherapie (bis 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen) gestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen werden auch Bezugspersonen beantragt, d.h. im Schnitt findet nach jedem 4.Termin mit dem Kind oder Jugendlichen ein Elterngespräch statt.
Psychotherapien kann man auch nach den psychotherapeutischen Verfahren unterscheiden. In Deutschland gibt es für Kinder und Jugendliche vier wissenschaftlich anerkannte Verfahren (Richtlinienverfahren): Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie. Sie stellen unterschiedliche Ansätze dar und es kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz.
Wie lange dauert eine Therapie? Mit 24 Sitzungen und einer Sitzung pro Woche kommt man schnell auf ein halbes oder ganzes Jahr. Wichtig ist, dass eine ambulante Therapie freiwillig geschieht und auf Vertrauen beruht. Wenn sich Kinder oder Jugendliche nicht wohl fühlen oder die Therapie nicht mehr als hilfreich erleben, kann auch vor Ende der beantragten Stunde die Therapie beendet werden. Auch wenn die gewünschten Ziele schnell erreicht sind, reichen teilweise weniger Stunden. Das kann sein, wenn die Probleme noch nicht so stark ausgeprägt waren oder nicht schon lange bestehen.
Was kostet eine Therapie?
Für wen sind Privatpraxen? Privatpraxen richten sich in erster Linie an privat Versicherte und Selbstzahler.
Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, braucht es einen Kassensitz. Diese sind in Deutschland limitiert. Eine Privatpraxis bedeutet, dass ich keinen Kassensitz habe. Aufgrund der teilweise schwierigen Suche nach Therapeut*innen mit Kassensitz gibt es aber über das Kostenerstattungsverfahren auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, in einer Privatpraxis Psychotherapie zu beantragen.
Was kostet sowas? Es gibt eine Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (kurz GOP) mit Empfehlungen für die Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen.
In einer Privatpraxis bezahlt der*die Patient*in dem*der Psychotherapeut*in das Honorar. Das richtet sich nach der GOP. Gemeinsam mit dem*der Psychotherapeuten*Psychotherapeutin können Patient*innen einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen, damit die Kosten von der Versicherung oder Beihilfe übernommen werden.
Wie läuft es, wenn man…
…privat versichert ist? Psychotherapien sind antrags- und genehmigungspflichtig. In der Regel sind die ersten fünf Gespräche (als psychotherapeutische Sprechstunde oder probatorische Sitzungen) antragsfrei, um den Bedarf nach Psychotherapie zu klären. Sollte dann eine Diagnose und damit Behandlungsbedarf festgestellt werden, muss ein Antrag vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie gestellt werden. Das konkrete Prozedere unterscheidet sich je nach Versicherung und Tarif. Zusätzlich braucht es auch einen sog. Konsiliarbericht des*der Arztes*Ärztin, dass keine körperliche Erklärung für die Probleme besteht, die erst einmal eine ärztliche Behandlung erfordert.
Beihilfen erfordern einen ähnlichen Ablauf. Wer privat versichert und beihilfebefähigt ist, muss bei beiden einen Antrag stellen.
…gesetzlich versichert ist? Hier empfiehlt es sich, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, was sie für ein Kostenerstattungsverfahren für Unterlagen einfordern. Die Anforderungen wechseln. Im Allgemeinen muss nachgewiesen werden, dass die Suche nach einem Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassensitz erfolglos geblieben ist.
… oder am liebsten selbst zahlen möchte? Wer möchte, kann die Therapiekosten auch selbst tragen. Dafür ist kein Antrag oder Einreichen von Unterlagen bei der Versicherung nötig. Immer erforderlich ist jedoch die somatische Abklärung vor Beginn einer Therapie, d.h. dass auch in dem Fall ein*e Arzt*Ärztin einen Konsiliarbericht ausstellen muss (s.o.).